Die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr
Über das Feuerlöschwesen in Bühlau ist bis zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr im Jahr 1901 wenig bekannt. Obwohl der Ort durch verheerende Kriege der früheren Jahrhunderte und deren Auswirkungen betroffen war, sagt die Chronik über Brandbekämpfung oder andere Hilfeleistungen nichts aus.
Aus den Unterlagen des Stadtarchivs Dresden geht für den Vorort Bühlau lediglich hervor, dass sich schon 1808 ein steinernes Spritzenhaus vor dem Grundstück Quohrener Straße 17 und 19 befand.
Es ist anzunehmen, dass auch vor dieser Zeit geeignete Bürger und Handwerker nach den schon im Mittelalter bestehenden Feuerlöschordnungen verpflichtet wurden, bei Feueralarm tatkräftig mitzuhelfen, um Brände zu löschen. Weiterhin heißt es in den genannten Unterlagen, dass 1818 die Bühlauer Feuerspritze repariert wurde und das man später(1899) zur Aufbewahrung der Feuerleiter ein Leiterhaus gegenüber dem Grundstück Quohrener Straße 42 errichtete.
Dieses deutete darauf hin, dass zumindest im 19. Jahrhundert ein Feuerlöschtrupp existierte. Das Bedürfnis zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr für Bühlau wuchs mit der dichteren Bebauung des Ortes Bühlau.
Die Einwohnerzahl betrug um die Jahrhundertwende nahezu 3000 Bürger.
Deshalb beschloss im Jahr 1898 der Turnverein Bühlau, so wie es auch in anderen Gemeinden üblich war, eine Turner-Feuerwehr ins Leben zu rufen und reichte beim Gemeinderat ein diesbezügliches Gesuch ein.
Die Genehmigung hierzu wurde zwar nicht sofort erteilt, führte aber am 9. März 1901 zum Beschluss des Gemeinderates, eine Freiwillige Feuerwehr zu gründen.
Durch Herrn Gemeindevorstand Richard Hofmann wurde 7 Wochen nach der Beschlussfassung, am 27. April 1901, eine öffentliche Versammlung einberufen, die das Ziel hatte, einmal die Bürger von dem Vorhaben zu informieren und zum anderen eine geeignete Wehr für Bühlau zu gründen.
Auf die Aufforderung des Gemeindevorstandes, freiwillig in der Wehr mitzuarbeiten, meldeten sich spontan 14 Personen. Insbesondere waren es ansässige Handwerker, die von dem Anliegen begeistert waren.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten wurden in einer so genannten „Verpflichtungsformel“ und in einem Grundgesetz fixiert und am 17. September 1901 durch den Gemeindevorstand bestätigt.
Für die Leitung und Führung der Mannschaften der gegründeten Wehr wurden aus dem Personenkreis der gemeldeten jungen Leute folgende drei Handwerksmeister ausgewählt:
- ein Hauptmann ( Hugo Schild, Schlossermeister)
- ein Steigerzugführer ( Hugo Illgen, Maurer & Zimmerermeister)
- ein Spritzenzugführer ( Max Mildner, Tischlermeister)
Die Ausrüstung bestand einzig und allein aus einer 4- rädrigen Saug und Druckspritze mit tief hängendem Wasserkasten ( Zylinderwände 110 mm), die später mit einer Pferdebespannung komplettiert wurde, 405 m Schlauchleitung, 2 Hakenleitern, 5 Abstellleitern sowie einen handgezogenen Hydrantenwagen.
Für die Bereitstellung der Pferde verpflichtete man dazu Bauern der Ortschaft Bühlau.
Ende des Jahres 1901 verfügte die Wehr über 3 Hauptmänner, 1 Feldwebel, 1 Sektionführer, 6 Mann Steiger, 16 Mann Druckleuten und 3 Signallisten.
Es war damit zu rechnen, dass sich in kürzester Zeit sowohl der Personalbestand erhöht als auch die Ausrüstung für die Feuerwehr erweitert werden muss. Deshalb wurde schon im Herbst des Gründungsjahres ein neues Spritzenhaus auf dem Grundstück Quohrener Straße 30 erbaut und der Freiwilligen Feuerwehr übergeben.
1902 errichtete man hinter diesem Spritzenhaus einen neuen Steigerturm. Beide Bauten entstanden unter tatkräftiger Mithilfe der Bühlauer Feuerwehrkameraden. Die Uniformen der Wehrmitglieder bestanden aus grauen Leinwandjacken mit schwarzen Knöpfen und weißen Hosen, so wie in ganz Deutschland üblich war.
Die Spritzenmannschaften trugen einfache Lederhelme und die Rettungsmannschaften Pickelhauben. Die Ausbildung der Kameraden erfolgte nach technischen Unterweisungen insbesondere an öffentlichen Gebäuden. mit dem Handzug wurde der Hydrantenwagen zum entsprechenden Einsatzort gebracht, um die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden. Aber auch in den einzelnen Wohnstätten wurden Belehrungen der Bürger zum richtigen Verhalten bei einem Brandausbruch durchgeführt.
Jährlich erfolgten Inspektionen und Überprüfungen des Ausbildungsstandes der Freiwilligen Feuerwehr, so auch am 12. Juli 1908 auf dem Schulhof in Bühlau. Der Vertreter des Landesausschusses Sächsischer Feuerwehren nahmen unter dem Vorsitz des Herrn Branddirektors Oeser aus Meißen die Übungen nach dem damals gültigen Exerzierreglements ab und erteilten dem Korps in einem Zeugnis folgende Noten:
Fußübung 2
Steigerübung 2
Hydrantenübung 1
Spritzenübung 1
Sturmangriff 1