Chronik – Teil #3

Die Freiwillige Feuerwehr Bühlau während des 2. Weltkrieges und in der Nachkriegszeit

Im Jahr 1936 begann die Neuordnung des gesamten Feuerlöschwesens in Deutschland.
Alle Freiwilligen Feuerwehren wurden infolge des Reichsluftschutzgesetzes in den Luftschutz einbezogen und arbeiteten nach einer neu beschlossenen Satzung. Die Feuerwehrleute erhielten neue einheitliche Uniformen sowie neue Dienstgradbezeichnungen und führten ihre Dienste nach einer militärischen Ordnung durch.
Des Weiteren wurde die Wehr beim Amtsgericht Dresden in das Vereinsregister eingetragen. Dies traf selbstverständlich auch alles für die FFw Bühlau zu, so das in der Vorkriegszeit ihre gesamte Dienstdurchführung insbesondere auf den Luftschutz ausgerichtet war. Die Alarmierung zu Luftschutzübungen wurde im Gegensatz zur gewöhnlichen Alarmierung durch dreimalige Sirenenabläufe vorgenommen.
Danach hatten sich alle aktiven Mitglieder zur Einteilung für Wehraufgaben, gemäß eines Besetzungsplanes, einzufinden. Anschließend erfolgte der Abmarsch mit entsprechenden Gerätschaften und Ausrüstungsgegenständen zu einem der 4 Luftschutzbezirke, in denen dann gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr die Einsatzaufgaben zu erfüllen waren. Diese Verfahrensweise galt auch bei benachbarten Städtischen Feuerwehren, wie weißer Hirsch und Loschwitz.
Die Alarmbereitschaft wurde später durch einen gesonderten Befehl des Feuerpolizeiamtes aufgehoben. Trotzdem konnte der Dienstbetrieb der FFW Bühlau innerhalb der neuen Feuerschutzpolizeiverordnung zunächst noch vollständig aufrecht erhalten werden. Das schlägt sich beispielsweise auch in der Bereitstellung eines Fahrers für den sgn. Waldbrandwagen des Forstamtes nieder. Die Verantwortlichkeit für den Brandschutz in der Dresdner Heide wurde damit erhöht.
Eine Lähmung der Aktivitäten brachten jedoch die Kriegsjahre. Mitte des Jahres 1939 wurden viele aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bühlau zur Wehrmacht eingezogen. Die noch am Ort verbliebenen Kameraden wurden alle mit Beginn des 2. Weltkrieges am 1. September 1939, einschließlich der gesamten Ausrüstung und des Fahrzeuges, vorübergehend zum Sicherheits- und Hilfsdienst verpflichtet und an verschiedenen Einsatzorten in der Stadt Dresden stationiert (z.B. in der Wache Löbtau und Nieritzstraße oder im Waldschlösschen).
Dadurch musste der gesamte Dienstbetrieb der Feuerwehr im Ort Bühlau eingestellt werden. Eventuelle Brandeinsätze wurden von der Berufsfeuerwehr übernommen, obwohl diese wegen des langen Anfahrtsweges viel später am Einsatzort eintraf. Ende 1939 bis Anfang 1940 kamen zwar die Kameraden mit dem eigenen Feuerwehrfahrzeug und den Ausrüstungen von den verpflichteten Orten zurück, standen aber vielfach durch die sofortige Einberufung zur Wehrmacht nicht mehr der Feuerwehr zu Verfügung.
Ein ordnungsgemäßer Dienstablauf und eine Einsatzbereitschaft der Wehr war daher während der gesamten Kriegsjahre nicht mehr gewährleistet. Außerdem diente ein Großteil der Räumlichkeiten des Gerätehauses weiterhin dem Kindergarten Bühlau. In den Wirren der ersten Tage nach Kriegsende wurden die gesamten Ausrüstungs- und Bekleidungsgegenstände sowie das Inventar der Feuerwehr aus dem Gerätehaus geplündert und das Fahrzeug der Feuerwehr aus dem Gerätehaus entwendet.
An eine Dienstaufnahme der Wehr in den Jahren 1945/46 war absolut nicht zu denken, zumal sich die meisten Feuerwehrkameraden auch noch in Kriegsgefangenschaft befanden. Somit wurde auf Beschluss des Rates der Stadt Dresden der Dienstbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr Dresden- Bühlau am 30. April 1946 eingestellt.